Code of Conduct
"Miteinander ist mein Ziel. Für mich hat dieses Verständnis bereits eine lange Tradition. Die Zusammenarbeit mit meinen Geschäftspartnern ist partnerschaftlich und von gegenseitigem Respekt geprägt."
01
Die Einhaltung von Gesetzen
Von allen Geschäftspartnern verlange ich die Einhaltung geltender gesetzlicher Bestimmungen.
02
Kinderarbeit oder jugendliche Beschäftigung
Personen, die jünger als das gesetzlich vorgeschriebene Mindesterwerbsalter des jeweiligen Landes sind, dürfen nicht beschäftigt werden. Alle Geschäftspartner verpflichten sich daher, erforderliche Maßnahmen zu ergreifen, welche die Einstellung von Personen unter dem jeweiligen gesetzlichen Mindestalter verhindern. Das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung darf nicht unter dem Alter liegen, in dem die Schulpflicht endet, und auf keinen Fall unter 15 Jahren. Das Einhalten von innerstaatlichen Normen zum Schutz von Kindern und jugendlichen Beschäftigten sehe ich als Grundvoraussetzung. Kinder sind vor wirtschaftlicher Ausnutzung sowie vor Arbeiten zu schützen, die gefährlich sind, die Ausbildung beeinträchtigen oder die Gesundheit sowie die physische, mentale, geistige, moralische oder soziale Entwicklung gefährden könnten.
03
Diskriminierung
Jede Art von Diskriminierung bei der Anstellung und Beschäftigung ist untersagt. Eine Unterscheidung, Ausschließung oder Bevorzugung aufgrund der Rasse, Hautfarbe, des Geschlechts, Alters, der politischen Meinung oder Glaubensangehörigkeit, der Herkunft, Nationalität oder sexuellen Orientierung sowie aufgrund von persönlichen Merkmalen ist verboten.
04
Arbeitnehmerrechte
Von mir werden keine Formen der Zwangs- und Pflichtarbeit geduldet. Jede Art von Gefängnisarbeit wird abgelehnt. Es darf kein Arbeitnehmer direkt oder indirekt durch Gewalt und/oder Einschüchterung zu einer Beschäftigung gezwungen werden. Es dürfen nur Personen beschäftigt werden, die sich freiwillig zur Verfügung gestellt haben. Die beschäftigten Personen sind mit Würde und Respekt zu behandeln. Sie dürfen keiner verbalen, psychischen, physischen, sexuellen und/oder körperlichen Gewalt, Nötigung oder Belästigung ausgesetzt werden.
Meine Geschäftspartner sind auch für solche Arbeitnehmer verantwortlich, die über Agenturen oder sonstige Vermittler beschäftigt sind. Alle Arbeitnehmer haben das Recht, sich Vereinigungen ihrer Wahl anzuschließen, diese zu gründen und kollektive Verhandlungen zu führen. Arbeitszeiten inklusive Mehrarbeit müssen dem geltenden Recht, den industriellen Standards oder Konventionen entsprechen – je nachdem, welche Regelung strenger ist. Mehrarbeit ist den innerstaatlichen Normen entsprechend separat zu vergüten.
Meine Geschäftspartner sind auch für solche Arbeitnehmer verantwortlich, die über Agenturen oder sonstige Vermittler beschäftigt sind. Alle Arbeitnehmer haben das Recht, sich Vereinigungen ihrer Wahl anzuschließen, diese zu gründen und kollektive Verhandlungen zu führen. Arbeitszeiten inklusive Mehrarbeit müssen dem geltenden Recht, den industriellen Standards oder Konventionen entsprechen – je nachdem, welche Regelung strenger ist. Mehrarbeit ist den innerstaatlichen Normen entsprechend separat zu vergüten.
05
Vergütung
Meine Geschäftspartner müssen gewährleisten, dass die den Beschäftigten gezahlten Löhne mindestens dem gesetzlichen/tariflichen oder dem branchenüblichen Mindestlohn entsprechen. Sollte es weder gesetzliche noch branchenübliche Mindestlöhne geben, hat mein Geschäftspartner sicherzustellen, dass der gezahlte Lohn im Wesentlichen zur Deckung der Grunderfordernisse der Beschäftigten unter Berücksichtigung individuell hinzutretender Umstände (wie reine Nebenverdiensttätigkeiten, Teilzeitbeschäftigungen o.ä.) ausreicht.
06
Gesundheit & Sicherheit
Meine Geschäftspartner haben für ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld für alle beteiligten Personen, insbesondere Beschäftigte, zu sorgen. Dabei treffen sie erforderliche Maßnahmen, um Unfälle und Gesundheitsschäden zu vermeiden, die sich im Zusammenhang mit der Tätigkeit ergeben können. Hierzu sind Systeme und Prozesse einzurichten, um eine potentielle Gefährdung der Gesundheit und Sicherheit zu entdecken, zu vermeiden oder darauf reagieren zu können. Sie müssen außerdem gewährleisten, dass die Beschäftigten regelmäßig über geltende Gesundheitsschutz- und Sicherheitsnormen sowie Sicherheitsmaßnahmen informiert und geschult werden. Die Geschäftspartner haben dies zu dokumentieren.
07
Umweltschutz
Der Schutz von Natur und Umwelt ist ein wichtiger Bestandteil meiner Geschäftspraxis. Meine Geschäftspartner haben die jeweils geltenden Umweltnormen einzuhalten. Sie sind zudem gehalten, kontinuierlich an der Vermeidung und Verminderung von Umweltbelastungen zu arbeiten. Geltende Verfahren und Standards für die Abfallbewirtschaftung, den Umgang mit Chemikalien und anderen gefährlichen Stoffen sowie deren Entsorgung als auch für Emissionen und Abwasserbehandlung sind einzuhalten. Der Schutz und Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen ist in besonderem Maß zu berücksichtigen.
08
Bestechung und Korruption
Ich toleriere keine Form der Bestechung oder Korruption. Meine Geschäftspartner und deren Beschäftigte haben sich so zu verhalten, dass keine persönliche Abhängigkeit, Verpflichtung oder Beeinflussung entsteht. Von allen wird ein geschäftliches Verhalten erwartet, welches auf Fairness und Einhaltung der jeweils geltenden nationalen und internationalen Normen basiert. Sofern in dem jeweiligen Land Geschenke der Sitte und Höflichkeit entsprechen, ist zu beachten, dass dadurch keine verpflichtenden Abhängigkeiten entstehen und die geltenden landesrechtlichen Normen eingehalten werden.
09
Überwachung Verhaltenskodex
Meine Geschäftspartner sind auf Anforderung verpflichtet, in den Arbeits- und Produktionsstätten ein Audit bzgl. der Einhaltung dieses Verhaltenskodex durchführen zu lassen. Sie garantieren, dass ich selbst oder von mir autorisierte Dritte im Bedarfsfall bei ihm oder Beauftragten die Überprüfung der Einhaltung der Grundsätze vornehmen darf. Sofern die Nichteinhaltung festgestellt wird, ist der Geschäftspartner verpflichtet, unverzüglich entsprechende Abhilfemaßnahmen einzuleiten.
Unabhängig davon, ob der Geschäftspartner selbst oder eingesetzte Beauftragte gegen die Grundsätze verstoßen, bleibt das Recht zur Beendigung der Geschäftsbeziehungen mit dem Geschäftspartner durch mich unberührt.
Unabhängig davon, ob der Geschäftspartner selbst oder eingesetzte Beauftragte gegen die Grundsätze verstoßen, bleibt das Recht zur Beendigung der Geschäftsbeziehungen mit dem Geschäftspartner durch mich unberührt.
10
Beschwerdeverfahren
Hinweise und Beanstandungen zu Verstößen gegen diesen Verhaltenskodex können jederzeit an mich, auch anonym, gemeldet werden. Die anzeigende Person ist gehalten, nur solche Beanstandungen und Hinweise zu melden, über welche sie sich im guten Glauben über die Richtigkeit befindet. Meine Geschäftspartner garantieren, benachteiligende Maßnahmen oder Disziplinarmaßnahmen gegenüber der anzeigenden Person zu unterlassen.