Antwort · EU-KI-Verordnung · Schulungspflicht

Was verlangt Art. 4 der EU-KI-Verordnung von meinem Betrieb?

Die kurze Antwort: Seit dem 2. Februar 2025 verpflichtet Art. 4 Abs. 1 der EU-KI-Verordnung Betreiber von KI-Systemen jeder Größe, ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz bei allen sicherzustellen, die mit KI arbeiten — auch den Fünf-Mann-Betrieb, in dem „nur" mit ChatGPT gearbeitet wird. Verlangt werden angemessene Maßnahmen und deren Nachweis. Nicht verlangt werden Zertifikate oder Prüfungen.

Porträt von Matthias Eger — Experte für KI & IT im Mittelstand, Weiden in der OberpfalzAutorMatthias EgerManager für angewandte KI-Transformation (IHK)
Zuletzt geprüft17.07.2026
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Was im Gesetz steht.

Art. 4 der EU-KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) gehört zu den Vorschriften, die seit dem 2. Februar 2025 anwendbar sind — vor den meisten anderen Teilen der Verordnung. Er richtet sich an Anbieter und Betreiber von KI-Systemen. Es gibt keine Ausnahme für kleine Betriebe, kein Handwerksprivileg, keine Umsatzschwelle.

Art. 4 Abs. 1 EU-KI-VO — der Kern

„Die Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal […] über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügt, wobei ihre technischen Kenntnisse, ihre Erfahrung, ihre Ausbildung und Schulung und der Kontext, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, […] zu berücksichtigen sind.“

Betreiber bist du schneller, als du denkst: Betreiber ist jeder, der ein KI-System unter eigener Verantwortung beruflich einsetzt. Wenn dein Büro Angebote mit ChatGPT vorformuliert oder deine Buchhaltung Belege von einer KI auslesen lässt, betreibst du KI-Systeme im Sinne der Verordnung. Ausgenommen ist nur die rein private Nutzung.

Das „ausreichende Maß“ richtet sich nach Rolle und Kontext: Wer E-Mails vorformulieren lässt, braucht anderes Wissen als jemand, der Abrechnungen oder Verträge mit KI prüft. Die Verordnung verlangt keine Einheitsschulung — sie verlangt, dass die Kompetenz zur Aufgabe passt.

Konkret

Was das für deinen Betrieb heißt —
drei Schritte.

01

Wissen, wer KI wofür nutzt.

Bestandsaufnahme — inklusive der inoffiziellen Werkzeuge. In den meisten Betrieben nutzen Mitarbeiter längst KI, nur weiß es niemand genau. Ohne dieses Bild kannst du weder Kompetenz aufbauen noch etwas nachweisen.

02

Kompetenz passend zur Aufgabe aufbauen.

Was KI kann und was nicht, welche Daten hineindürfen, wer Ergebnisse prüft, bevor sie rausgehen. Die Form ist frei: Schulung, klare Regeln, Anleitung im Alltag — Hauptsache, die Leute können es danach wirklich.

03

Den Aufbau dokumentieren.

Inhalte, Teilnehmer, Datum — schriftlich festgehalten. Falls eine Behörde fragt oder im Schadensfall die Versicherung, liegt die Antwort im Ordner statt im Gedächtnis.

Genau dieses Paket — Können, Regeln, Nachweis — liefert ein dokumentierter Tagesworkshop im Haus. Der KI-Tag: Ablauf ansehen

Was Art. 4 nicht verlangt.

Um die Schulungspflicht ist ein kleiner Markt der Angst entstanden. Deshalb zur Klarstellung, was im Gesetz nicht steht:

  • Kein Zertifikatszwang. Niemand muss eine Prüfung ablegen oder ein bestimmtes Siegel erwerben.
  • Keine vorgeschriebene Schulungsform. Kein Pflichtkurs, kein vorgeschriebener Anbieter, kein Stundenkatalog.
  • Kein eigener Bußgeldkatalog. Ehrlich gesagt: Für Verstöße gegen Art. 4 sieht die Verordnung keinen eigenen Bußgeldtatbestand vor.

Warum du die Pflicht trotzdem ernst nehmen solltest: Aufsichtsbehörden können die Einhaltung prüfen, und wenn eine KI in deinem Namen Schaden anrichtet — falsche Auskunft, Kundendaten im falschen System — stellt sich sofort die Frage, ob der Betrieb seine Leute befähigt hat. Dann ist der dokumentierte Nachweis der Unterschied zwischen einem Vorfall und einem Organisationsverschulden.

„Art. 4 ist keine Drohung. Es ist der Anlass, den Wildwuchs zu ordnen, bevor er teuer wird.“

Denn das eigentliche Risiko ist nicht die Behörde — es ist der ungeregelte Alltag: Deine Leute nutzen KI längst, die Frage ist nur, ob mit oder ohne Leitplanken. Was Wildwuchs im Team konkret bedeutet →

Häufige Fragen

Was Inhaber zu Art. 4 wissen wollen.

Gilt die Pflicht auch, wenn wir nur ChatGPT nutzen?

Ja. Betreiber ist jeder, der ein KI-System unter eigener Verantwortung beruflich einsetzt — auch der Betrieb, dessen Büro Angebote oder E-Mails mit ChatGPT vorformuliert. Nur die rein private Nutzung ist ausgenommen.

Müssen meine Leute ein Zertifikat machen?

Nein. Art. 4 schreibt weder Zertifikate noch Prüfungen noch eine bestimmte Schulungsform vor. Verlangt ist Kompetenz, die zu Rolle und Einsatz passt — und ein Nachweis, dass du sie aufgebaut hast.

Was passiert, wenn wir nichts tun?

Ein eigenes Bußgeld für Art. 4 gibt es nicht — das sage ich gegen mein eigenes Interesse. Aber: Aufsichtsbehörden können die Einhaltung prüfen, und im Schadensfall entscheidet der dokumentierte Nachweis darüber, ob dein Betrieb seine Sorgfaltspflicht erfüllt hat. Das größere Risiko trägst du ohnehin täglich: KI-Nutzung ohne Regeln.

Reicht eine einmalige Schulung?

Das Gesetz nennt keinen Turnus. Maßstab ist, dass die Kompetenz zum aktuellen Einsatz passt: Kommen neue Werkzeuge oder Aufgaben dazu, muss das Können nachziehen. Ein sauber dokumentierter Start plus ein kurzer jährlicher Blick darauf ist eine vernünftige Praxis — keine Dauerbaustelle.

Ein Tag im Haus. Pflicht erfüllt, Team arbeitsfähig.

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